Dienstvereinbarungen bieten im Rahmen des § 36 MVG-EKD eine gute Möglichkeit, die Interessen der kirchlichen Beschäftigten zusammen mit den Dienststellenleitungen zu regeln. Sie werden zwischen der GMAV und den Dienststellenleitungen im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossen. Die Dienstvereinbarung muss schriftlich abgeschlossen, von beiden Seiten unterzeichnet und in geeigneter Weise allen Beschäftigten bekanntgegeben werden.
Wir vertreten die Interessen der Mitarbeitenden der folgenden Dienststellen:
Amt für kirchliche Dienste (AKD)
Berliner Missionswerk (BMW)
Ev. Schulstiftung
Konsistorium und angeschlossene Dienststellen
Auf den folgenden Seiten finden Sie die aktuellen Dienstvereinbarungen (DV) der jeweiligen Vertretungsbereiche.